Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) für das Land NRW ist Marcel Bertels Ihr unabhängiger Berater rund um amtliche Vermessungen, Entwicklungen von Grundstücken und Baugenehmigungsprozessen.
Mit einem ganzheitlichen Rundum-Blick werden so amtliche Genehmigungen begleitet und Daten sowie Informationen für Baumaßnahmen erhoben und digital aufbereitet. Dabei immer im Fokus: Die Qualität Ihres Vorhabens. Denn nur so erzielen wir ein effizientes und rechtlich optimales Ergebnis für Sie, für Kommunen, Unternehmen, Architekten und Bauherren.
Seit dem 01.07.2024 hat ÖbVI Marcel Bertels, als Nachfolger von Heinrich Skutta die Geschäftsführung und das Unternehmen übernommen. Mit viel Freude, Elan und mit der Unterstützung des gesamten Teams des ehemaligen Vermessungsbüros Skutta kümmert er sich in gewohnter Qualität um Ihre Anliegen.
Die Geschäftstätigkeiten und Kommunikation laufen unter der Marke Bertels ÖbVI, mit Sitz am Fridtjof-Nansen-Weg 7 in Münster.
Mit der rechtssicheren und präzisen Vermessung von Grundstücken und Bauvorhaben bildet Bertels ÖbVI die Grundlage für Eigentumsnachweise, Bauanträge und die genaue Dokumentation von Grundstücksgrenzen.
Als ÖbVI steht Marcel Bertes Ihnen bei allen Grundstücks- und Vermessungsfragen, die ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden dürfen, zur Seite.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Architekten, Planern und Bauunternehmen ist seit über 30 Jahren unsere Basis für erfolgreiche Projekte.
Gemeinsam mit dem gesamten Team Bertels blicken Udo und Marcel Bertels zurück auf eine erfolgreiche Vergangenheit und vielversprechende Zukunft.
Mit Bertels ÖbVI erhalten Sie eine klar fundierte Einschätzung und Lösung, die nicht nur dabei hilft langwierige Projektschritte zu vermeiden, sondern auch mit der verlässlichen Rechtssicherheit ausgestattet ist.
Streng geprüft, rechtlich anerkannt und mit einem Höchstmaß an Sicherheit – mit der Fachkompetenz von Bertels ÖbVI machen Sie Ihr Anliegen zur Lösung.
Als unabhängig beratender ÖbVI ist Marcel Bertels verpflichtet neutral zu agieren. Sachlich unvoreingenommene Gutachten, mit denen Sie auf der sicheren Seite sind.
Mit Bezug auf § 3 Abs. 1 iVm. Abs. 4 ÖbVIG NRW weisen wir darauf hin, dass die Berufsausübung von Bertels ÖbVI selbstständig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und unparteiisch ist.